Allgemeine Geschäftsbedingungen
der IF SOLUTION GmbH, Drosselweg 15, 70806 Kornwestheim
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der IF SOLUTION GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung, IT-Beratung, Wartung und technischen Support.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, dem Angebot und gegebenenfalls einem gesonderten Leistungsverzeichnis oder Pflichtenheft.
(4) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen von Preis und Termin führen.
§ 3 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter branchenüblicher Standards.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.
(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(4) Bei Softwareentwicklungsprojekten erfolgt die Abnahme der Leistungen nach schriftlicher Abnahmeprüfung durch den Auftraggeber. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung unter Angabe konkreter Mängel verweigert.
(5) Der Auftragnehmer gewährt auf entwickelte Software eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Abnahme für Mängel, die bei ordnungsgemäßer Nutzung auftreten. Die Gewährleistung umfasst die kostenfreie Behebung solcher Mängel.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Festpreisprojekten ist die vereinbarte Vergütung mit Abnahme fällig, sofern keine abweichende Zahlungsplanung vereinbart wurde.
(3) Bei Time-and-Material-Projekten erfolgt die Abrechnung monatlich nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten Tagessätzen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
(6) Reisekosten und sonstige Auslagen werden, sofern vereinbart, nach vorheriger Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5 Nutzungsrechte und Eigentum
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
(2) Quellcode und Dokumentation werden dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung übergeben, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, allgemein verwendbare Module, Bibliotheken und Know-how auch in anderen Projekten einzusetzen, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers preisgegeben werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt und in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und Informationen bereitzustellen.
(2) Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehraufwand führen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Zwischenergebnisse innerhalb angemessener Frist zu prüfen und Feedback zu geben.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 8 Geheimhaltung
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: September 2025